Tennisclub Dietenhofen e.V., Mühlstrasse 10, 90599 Dietenhofen
Anlagenordnung
§ 1 Zuständigkeit
Diese Ordnung regelt den Spielbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage des Tennisclubs Dietenhofen e.V. (im Folgenden: TCD).
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung ist jedes Vorstandsmitglied, ferner Personen, welche hierfür durch die Vorstandschaft beauftragt wurden.
§ 2 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TCD, sofern sie ihren Beitrag für die laufende Saison entrichtet haben.
Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung.
§ 3 Reservierung
Jedes Mitglied ist berechtigt, über das elektronische Buchungssystem
https://tc-dietenhofen.courtbooking.de
einen Platz (Nr. 1 - 6) für bis zu vier Stunden pro Woche im Voraus zu belegen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet diese Regelung einzuhalten. Wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können zur Benutzungssperre führen. Mehrfachbelegungen sind nicht zulässig.
Wird eine Platzreservierung nicht innerhalb von 10 Minuten nach Beginn wahrgenommen, so entfällt das Spielrecht.
Offizielle BTV-Mannschaftsspiele haben immer Vorrang vor Mitgliedereintragungen. Plätze hierfür, sowie für Trainingsstunden werden durch die Vorstandschaft reserviert. Sollte ein Mannschaftsspiel zum im Belegungsplan angegebenen Zeitpunkt nicht beendet sein, so entfallen die nachfolgenden Reservierungen.
§ 4 Spielen mit bzw. durch Gäste(n)
Gäste dürfen sowohl mit weiteren Gästen als auch mit aktiven Club-Mitgliedern die Plätze des TCD nutzen. In diesen Fällen besteht die Pflicht zur Buchung über das Courtbooking Buchungssystem durch eine(n) der teilnehmenden Spieler/Spielerinnen (Gast oder Clubmitglied).
Gäste müssen zur berechtigten Nutzung der Plätze des TC dafür im Courtbooking System registriert sein und eine gültige Bankverbindung zur Abbuchung der Gastgebühr hinterlegen.
Die im Courtbooking-System aufgeführten Preise gelten nur für reine Gastbuchungen. Das Courtbooking Buchungssystem kann leider im Fall der Buchung Gast / aktives Clubmitglied nicht die zutreffenden Preise anzeigen.
Die Gastgebühr beträgt 10 € pro Person und Stunde. Die Gastgebühr wird dem Konto des Gastes per SEPA Lastschrift belastet.
Gäste bzw. Clubmitglieder, die Gastspiele(r) nicht in den Belegungsplan eintragen, werden beim 1. Verstoß mit dem doppelten Gastbeitrag (20 €) belastet. Beim 2. Verstoß kann die Vorstandschaft von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Platzverbot für das Nichtmitglied aussprechen.
§ 5 Spieldauer
Die Spieldauer beträgt in der Regel im Einzel 60 Minuten, im Doppel 120 Minuten (Beginn und Ende jeweils zur vollen Stunde).
Innerhalb dieser Zeit ist sowohl das Spritzen der Plätze (bei Trockenheit) zu Beginn, und das Abziehen und Kehren der Linien am Ende der Stunde zu verrichten. Zu Beginn der Saison sind die Plätze zusätzlich mit den Kanthölzern zu glätten.
§ 6 Tennisplatz-Ordnung
Der Tennisplatz ist nur mit Tennisschuhen (Fischgrätenmuster, keine Joggingschu-he!) und in entsprechender Tenniskleidung zu betreten.
Rauchen und alkoholische Getränke sind auf den Plätzen nicht erlaubt.
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden in erster Linie die Mitglieder der Vor-standschaft. Nichtbespielbare Plätze dürfen nicht bespielt werden.
§ 7 Clubhaus-Ordnung
Das Clubhaus steht allen aktiven und passiven Mitgliedern des TCD zur Verfügung. Das Clubhaus darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.
Wer als Letzter die Anlage verlässt ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Clubhauses (Türen und Fenster) verantwortlich. Die Lichter im Clubhaus sind zu löschen.
§ 8 Allgemeines
Die Vorstandschaft kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen.
Mitglieder, die eine Änderung wünschen, können dies schriftlich bei der Vorstandschaft beantragen. Über Änderungen werden die Mitglieder mit einem Aushang am Clubhaus informiert.
Gez.
Die Vorstandschaft